André Riemer, Referatsleiter „Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, Förderung von Barrierefreiheit und Wohnen für besondere Bedarfsgruppen“ im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), stellt dazu den im Januar 2026 vorgelegten Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen vor. Sein Vortrag trägt den Titel „Verwirklichung der Menschenrechte durch gebaute Umwelt – Der Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen“. Die Dimension der Aufgabe ist erheblich: Rund 531.600 Menschen waren laut Wohnungslosenbericht 2024 in Deutschland wohnungslos. Dazu zählen rund 439.500 untergebrachte, rund 60.400 verdeckt wohnungslose und rund 47.300 Menschen ohne Unterkunft. Unter den statistisch erfassten untergebrachten Wohnungslosen waren allein rund 129.000 Minderjährige. Schon diese Zahl macht deutlich, dass die Anforderungen an Unterkünfte weit über die klassische Vorstellung einer Obdachlosenunterkunft hinausgehen.
Mit dem im April 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit „Gemeinsam für ein Zuhause“ verfolgen Bund, Länder und Kommunen das Ziel, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Der erstmals bundesweite Handlungsleitfaden umfasst dabei weit mehr als die Notunterbringung: Er reicht von der Prävention von Wohnungsverlust über den Zugang zu dauerhaftem Wohnraum und die soziale Wohnraumversorgung bis zur Unterstützung wohnungsloser Menschen.
Doch auch wenn Prävention gelingt und mehr Menschen Zugang zu dauerhaftem Wohnraum erhalten, wird Unterbringung weiterhin notwendig sein. Soziale Notlagen und akute Wohnungslosigkeit lassen sich nicht vollständig vermeiden. Kann Wohnungslosigkeit nicht verhindert werden, besteht ein Rechtsanspruch auf ordnungsrechtliche Unterbringung. Grundlage sind die Sicherheits-, Ordnungs- und Polizeigesetze der Länder, die konkrete Umsetzung liegt bei Städten und Gemeinden. Damit stellt sich nicht nur die Frage, ob Unterkünfte vorhanden sind, sondern unter welchen Bedingungen Menschen dort leben. In Deutschland bestehen erhebliche qualitative Unterschiede. „Der Verlust der eigenen Wohnung und das Leben in einer öffentlichen Unterkunft stellen einen tiefen Einschnitt in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmtheit dar“, erklärte Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWSB, im Januar 2026.
Und genau hier wird aus Sozialpolitik eine Frage der gebauten Umwelt: Eine Unterkunft bedeutet nicht nur ein Dach über dem Kopf. Ihre räumliche und bauliche Gestaltung berührt Privatsphäre, Sicherheit, Gesundheit, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit ebenso wie den Schutz besonders vulnerabler Menschen. André Riemer richtet den Blick auf eine Bauaufgabe, die selten im Zentrum der Architektur- und Immobiliendebatte steht: Wie müssen Räume beschaffen sein, wenn sie Menschen in einer existenziellen Notlage aufnehmen? Der Leitfaden macht deutlich, dass Unterbringung zwar ein notwendiges Auffangnetz, aber keine dauerhafte Lösung ist. Solange sie notwendig bleibt, entscheidet jedoch auch die Qualität des gebauten Raums darüber, ob aus einem bloßen Unterbringen ein menschenwürdiges Wohnen auf Zeit werden kann.


