Kritik üben die Verbände insbesondere an den seit 21. Juli 2026 geltenden Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bei einer geförderten Einzelmaßnahme in einem Gebäude mit zwölf Wohnungen sinkt die förderfähige Kostenbasis nach ihren Berechnungen von 360.000 auf 151.000 Euro und damit um rund 58 Prozent. Bei der Effizienzhausförderung wurden die Tilgungszuschüsse um zehn Prozentpunkte reduziert, zusätzlich entfällt der Erneuerbare-Energien-Bonus. Für die Effizienzhausstufen 70 EE und 85 EE gibt es damit keinen Tilgungszuschuss mehr. Bei Effizienzhaus 55 EE verbleiben fünf Prozent und bei vollständiger Ausschöpfung des Kreditbetrags maximal 7.500 Euro statt zuvor bis zu 30.000 Euro je Wohnung.
vdw Sachsen und VSWG fordern deshalb, die Förderung stärker an der tatsächlichen CO₂-Minderung und der Kosteneffizienz auszurichten. Für die Effizienzhausstufen 70 EE und 85 EE sollen wieder Tilgungszuschüsse eingeführt werden. Zudem sprechen sich die Wohnungsverbände dafür aus, die Degression der förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern zurückzunehmen und einen Sozialbonus für niedrigpreisige Mietwohnungsbestände einzuführen. Änderungen der Förderbedingungen sollen mit ausreichendem Vorlauf und Übergangsregelungen erfolgen. Bund und Freistaat müssten ihre Programme zudem besser aufeinander abstimmen.
Besondere Bedeutung hat die Fernwärme. In den von den Verbänden ausgewerteten Beständen werden 168.657 von insgesamt 213.582 Wohnungen und damit knapp 79 Prozent über Fernwärme versorgt. 39.495 Wohnungen werden mit Gas beheizt, weitere 5.430 entfallen auf andere Versorgungsarten. In den sächsischen Metropolen liegt der Fernwärmeanteil bei mehr als 90 Prozent, außerhalb bei rund 65 Prozent. Zusätzlich sind in den Mitgliedsbeständen bereits mehr als 1.200 Wärmepumpen im Einsatz.
Der VKU sieht angesichts des hohen Fernwärmeanteils erheblichen Investitionsbedarf für die Dekarbonisierung der Wärmenetze. Die Kosten müssten angemessen und transparent refinanzierbar sein, gleichzeitig sollten Effizienzvorteile und öffentliche Fördermittel bei den Kunden ankommen. Der Verband fordert deshalb eine verlässlich finanzierte Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Fortführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes über 2026 hinaus.
Reformbedarf sehen die drei Verbände außerdem beim Kostenneutralitätsgebot für die Umstellung vermieteter Gebäude auf gewerbliche Wärmelieferung oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Der derzeit vorgeschriebene Vergleich orientiert sich an historischen Verbrauchs- und Kostendaten. Künftige Preissteigerungen fossiler Energieträger, zusätzliche CO₂-Kosten, Investitionen in eine neue Versorgung und spätere Effizienzgewinne würden dabei nur unzureichend berücksichtigt. Gefordert wird deshalb ein zukunftsorientierter Gesamtkostenvergleich.
Auch die kommunale Wärmeplanung soll nach Auffassung von VKU, vdw Sachsen und VSWG stärker als langfristige Planungsgrundlage dienen. Parallele Infrastrukturen und Doppelförderungen sollen vermieden und die Planungen von Energieversorgern, Wohnungsunternehmen und Gebäudeeigentümern besser aufeinander abgestimmt werden.
Darüber hinaus fordern die Verbände eine faire Verteilung von Kosten, Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken zwischen Staat, Energiewirtschaft, Vermietern und Mietern. Zur sozialen Abfederung sprechen sie sich unter anderem für eine Aufstockung der Wärmenetzförderung und weiterhin für die Einführung eines Klimageldes aus. Bezahlbare Wohn- und Energiekosten seien eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Wärmewende.
VKU-Geschäftsführer Dr. Florian Gräßler, VSWG-Vorstand Mirjam Philipp und Verbandsdirektor Alexander Müller vom vdw Sachsen bei der gemeinsamen Pressekonferenz Quelle: VSWG


